Die familiäre Tages- und Ferienbetreuung für Ihren Hund in Schwerzenbach/Zürich Oberland
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hundebetreuung/Ferienbetreuung
Impfungen
Um Ihren Hund und auch die anderen Gäste vor Ansteckungen zu schützen, wird vorausgesetzt, dass ihr Hund mit einer Kombinationsimpfung gegen Staupe, Zwingerhusten, Hepatitis, Leptospirose und Parvovirose geimpft ist. Die Kombiimpfung sollte alle 3 Jahre aufgefrischt werden. Leptospirose und Zwingerhusten müssen jährlich geimpft werden. Wir bitten Sie, bei Beginn der Betreuung mir den Impfausweis zu zeigen. Die Hunde müssen regelmässig entwurmt und gegen Parasiten behandelt werden.
Ausschlusskriterien
Läufige Hündinnen können während den Stehtagen NICHT aufgenommen werden. Ob intakte Rüden aufgenommen werden, hängt vom Verhalten in der Gruppe ab.
Haftpflicht
Die Haftpflichtversicherung ist Sache der Besitzer. Sollte der Hund trotz unserer Sorgfaltspflicht Schäden bei Drittpersonen und Hunden verursachen, wird die Haftung unsererseits abgelehnt. Im nachweislichen Fall der groben Fahrlässigkeit übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung.
Fütterung
Bitte bringen Sie mir das Futter für Ihren Hund mit. Bei Ferienbetreuung allenfalls auch Kauartikel mitgeben. Gegen Aufpreis wird Ihr Hund mit einem hochwertigen Trocken- oder Nassfutter gefüttert.
Tierärztliche Betreuung
Wir achten darauf, dass Ihr Hund während seines Aufenthaltes bestens versorgt wird. Wir sichere Ihnen eine kompetente, artgerechte und liebevolle Betreuung zu. Sollten gesundheitliche Probleme auftreten, werden wir Ihrem Hund die notwendige, bei Bedarf auch tierärztliche Behandlung zukommen lassen. Tierärztliche Behandlungskosten, Zeitaufwand unsererseits und Wegkosten werden dem Besitzer in Rechnung gestellt.
Ihr Hund lebt hier in der Gruppe. Dadurch können Unfälle und Verletzungen entstehen. Die dadurch entstandenen Kosten/Behandlungen trägt der Besitzer.
Weitere Notfälle
Bei Eintritt eines Notfalls mit Ihrem Hund handeln und entscheiden wir als Betreuer nach bestem Wissen und Gewissen, als wäre es unser eigenes Tier.
Schlüssel
Wir verpflichten uns, die Hausschlüssel nicht weiterzugeben. Ebenso werden keine weiteren Personen in die Wohnung/das Haus mitgenommen.
Fotos
Während der Betreuungszeit machen wir Fotos und veröffentliche diese auf der Homepage/Facebook/Instagramm. Falls das nicht gewünscht ist, bitte im Vertrag bei den Bemerkungen vermerken.
Abmeldung
Bitte melden Sie Ihren Hund für die Tagesbetreuung mindestens 24h vor Betreuungsbeginn ab. Ferienhunde melden Sie bitte bis 3 Woche vor Beginn ab. Ansonsten wird der volle Tarif verrechnen. Aus organisatorischen Gründen sind Abmeldungen ferienhalber mindestens 4 Wochen im voraus zu machen.
Fixe Tagesplätze
Je nach Abmachung sind die fixen Tagesplätze pro Woche frei wählbar oder an festen Tagen vereinbart. Die fixen Tagesplätze haben eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Happy Place Hundesitting behält sich vor, die Plätze jederzeit künden zu können. Für die Berechnung der Kündigungsfrist werden die Anzahlt Tage der letzten 2 Monate im Durchschnitt genommen.
Betreuungsdauer
Ganztagesbetreuung bis zu 10 Stunden. Halbtagesbetreuung bis zu 5 Stunden. Jede weitere Stunde wird mit 10.-/h verrechnet.
Bezahlung
Abgerechnet wird immer per 25. des Monats. Rechnungen sind innerhalb 5 Tagen zu begleichen. Ferienaufenthalte sind zu Beginn der Aufenthaltsdauer zu entrichten.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist in Greifensee.